Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – Vertretung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige müssen ausspannen können und brauchen Urlaub von ihrer anstrengenden Aufgabe, um sie auch weiterhin ausführen zu können! Wir übernehmen für diese Zeit zuverlässig und verantwortungsvoll diese sogenannte Verhinderungspflege. Das gilt auch für den Fall, dass ein pflegender Angehöriger wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Die Aufwendungen dürfen jedoch 1612,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, gibt es keinen Abzug vom Pflegegeld, wenn der tägliche Bedarf nicht 8 Stunden überschreitet.

Voraussetzung für die Kostenübernahme der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Ab dem 01.07.2008 gilt diese von ursprünglich 12 auf 6 Monate verkürzte Vorpflegezeit.

Die Verhinderungspflege muss in jedem Jahr neu beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung!